Informationen

Informationen zur Anmeldung

  • Als gemeinnütziger Verein nehmen wir auch Teilhabegutscheine der Stadt an.
  • Bitte gib bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an. So erhältst du kurzfristig alle neuen Informationen und Termine.
  • Sollte kein besonderer Hinweis eingetragen sein, wird der Beitrag jeweils am 5. des Monats von ihrem Konto abgebucht.
  • Kündigungen werden jeweils zum Quartalsende (Ende März, Juni, September, Dezember) angenommen. Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Quartalsende formlos schriftlich eingereicht werden.

Informationen zum Training

  • Jeder Teilnehmer hat den Anweisungen des Schulungspersonals Folge zu leisten.
  • Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
  • Vor Beginn des Trainings ist diverser Schmuck (Uhren, Ketten, Ringe) abzulegen.
  • Während des Trainings ist ein weißer Trainingsanzug (Dobok) mit dem entsprechenden Gürtel zu tragen. Das gilt selbstverständlich nicht für das Probetraining.
  • Grob fahrlässig verschuldete Sachbeschädigungen im Übungsraum, den Umkleiden oder an den Geräten werden auf Kosten des Verursachers behoben.
  • Wir unterrichten Taekwon-Do nicht für den Straßengebrauch; der Missbrauch von Techniken und unsportliches Verhalten sowie Verstöße gegen die Regeln des Anstandes können den sofortigen Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
  • Änderungen jeglicher Art bleiben dem Vorstand vorbehalten und werden rechtzeitig bekannt gegeben (zum Beispiel Trainingszeiten, Kursgebühren etc.).

Bitte an die Eltern

  • Während des Kindertrainings bitten wir euch Eltern, den Übungsraum zu verlassen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich die Kinder sonst oft durch eure Anwesenheit vom Training ablenken lassen.
  • Wenn die Kinder zum Probetraining kommen, dürft ihr natürlich zuschauen und sich ein Bild vom Training machen.
  • Ihr seid herzlich eingeladen, im Familientraining gemeinsam mit Ihren Kindern zu trainieren und das Traditionelle Taekwon-Do selbst zu erleben.

Beginn und Ende der Übungsstunden und Aufsichtspflicht

  • Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten des Übungsraumes kurz vor Beginn der Trainingsstunde.
  • Eltern, die Kinder auf dem Hin- und Rückweg begleiten, müssen sich davon überzeugen, dass die Trainingsstunde wie üblich auch stattfindet und der Übungsleiter vor Ort ist.
  • Unsere Übungsleiter und Helfer sind in der Regel spätestens 10 Minuten vor Beginn der Trainingsstunde in der Sportstätte.
  • Die Aufsichtspflicht endet mit dem Abschluss des Sportangebots und bezieht sich auch noch auf die übliche Zeit des Umkleidens.
  • Die Aufsichtspflicht für den Hin- und Rückweg zur Sportstätte ist durch die Erziehungsberichtigten sicherzustellen. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, wie die Kinder/Jugendlichen diesen Weg zurücklegen und ob sie dies eigenständig tun.
  • Bei einem eigenständigen Rückweg sollte der Übungsleiter davon in Kenntnis gesetzt werden.
  • Kinder die üblicherweise von Begleitpersonen abgeholt werden, warten auf euch im Übungsraum.
  • Es wird gebeten, die Kinder pünktlich abzuholen, um den Übungsleitern unnötige Wartezeiten zu ersparen.
  • Bei weiteren Fragen zur Aufsichtspflicht und zum Kinderschutz wendet euch bitte an den Vorstand.